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   OLG Brandenburg, 07.05.2007 - 1 U 19/06   

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https://dejure.org/2007,3803
OLG Brandenburg, 07.05.2007 - 1 U 19/06 (https://dejure.org/2007,3803)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.05.2007 - 1 U 19/06 (https://dejure.org/2007,3803)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Mai 2007 - 1 U 19/06 (https://dejure.org/2007,3803)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinnahme von wahrheitsgemäßen und nachteiligen Aussagen durch den Betroffenen; Ausdehung des Beleidigungsbegriffes bis zur Überschreitung der Erfordernisse des Ehrschutzes

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 1004; GG Art. 5 Abs. 1
    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Äußerung über Gefängnisaufenthalt in einer TV-Sendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ksta.de (Pressebericht)

    "Der sitzt ja dauernd im Knast"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Günther Jauch durfte über René Weller "Der sitzt ja dauernd im Knast" sagen - Jauchs Aussage ist ein Werturteil - keine Persönlichkeitsverletzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1316
  • afp 2007, 247
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2007 - 1 U 19/06
    Eine solche Kritik kann unter Beachtung der Ausstrahlungswirkung des Grundrechts der Meinungsfreiheit nur angenommen werden, wenn sie im Wesentlichen auf sachfremde Diffamierung und persönliche Herabsetzung noch jenseits polemischer und überspitzter Angriffe abzielt (BVerfGE 82, 272, 283 f.; 93, 266, 294).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2007 - 1 U 19/06
    Das Werturteil ist auch mit dem Sinngehalt, den der Kläger der Äußerung beimisst und der, da es sich nicht um eine vollkommen fern liegende Deutung handelt, dem Unterlassungsbegehren zugrunde zu legen ist (BVerfG, NJW 2006, 207, 208 f.; NJW 2006, 3769, 3772 ff.), von der Meinungsfreiheit des Beklagten gedeckt (Art. 5 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2007 - 1 U 19/06
    Eine solche Kritik kann unter Beachtung der Ausstrahlungswirkung des Grundrechts der Meinungsfreiheit nur angenommen werden, wenn sie im Wesentlichen auf sachfremde Diffamierung und persönliche Herabsetzung noch jenseits polemischer und überspitzter Angriffe abzielt (BVerfGE 82, 272, 283 f.; 93, 266, 294).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2007 - 1 U 19/06
    Das Werturteil ist auch mit dem Sinngehalt, den der Kläger der Äußerung beimisst und der, da es sich nicht um eine vollkommen fern liegende Deutung handelt, dem Unterlassungsbegehren zugrunde zu legen ist (BVerfG, NJW 2006, 207, 208 f.; NJW 2006, 3769, 3772 ff.), von der Meinungsfreiheit des Beklagten gedeckt (Art. 5 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2007 - 1 U 19/06
    Wahre Aussagen müssen von dem Betroffenen in der Regel auch dann hingenommen werden, wenn sie ihm nachteilig sind (statt vieler BVerfGE 97, 391, 403).
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2007 - 1 U 19/06
    Die Kammer kann sich dabei unter Umständen auf die Rechtsprechung des BVerfG berufen, wonach der Beleidigungsbegriff nicht soweit ausgedehnt werden darf, dass er die Erfordernisse des Ehrenschutzes überschreitet (BVerfG, a. a. O., unter Verweis auf BVerfGE 71, 161, 181) oder für die Berücksichtigung der Meinungsfreiheit keinen Raum mehr lässt (BVerfGE 43, 130, 139).
  • OLG Brandenburg, 13.12.1995 - 1 W 17/95

    Darf man Beamten "Nichtstun" vorwerfen?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2007 - 1 U 19/06
    Denn sie wird entscheidend durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt (zu diesen Kriterien statt vieler Senat, NJW 1996, 1002).
  • LG Potsdam, 14.09.2006 - 2 O 172/06

    Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung: Äußerungen eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2007 - 1 U 19/06
    Die Berufung des Klägers gegen das am 14. September 2006 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam - 2 O 172/06 - wird zurückgewiesen.
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